Zulassungsvoraussetzungen

Für ein Studium an einer staatlich anerkannten Fachhochschule müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Auch wenn Sie nicht die Voraussetzungen für einen Direktzugang haben (also z. B. keine Fachhochschulreife), besteht die Möglichkeit, an der Wilhelm Büchner Hochschule zu studieren und Ihren Hochschulabschluss zu machen.

Zulassung Bachelor

Zugangsmöglichkeit Nr. 1:

Sie haben die allgemeine Hochschulreife (Abitur).

Zugangsmöglichkeit Nr. 2:

Sie haben die fachgebundene Hochschulreife (Fachabitur, Abschluss einer Fachoberschule).

Zugangsmöglichkeit Nr. 3:

Sie haben die Fachhochschulreife.

Zugangsmöglichkeit Nr. 4:

Sie haben eine vom Hessischen Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Fachhochschulzugangsberechtigung.

Zugangsmöglichkeit Nr. 5: Studieren ohne Direktzugang

Sie beginnen Ihr Studium an unserer Hochschule ohne die genannten vier Direktzugänge und legen nach zwei Semestern die Hochschulzugangsprüfung (HZP) ab. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  1. Sie haben einen berufsqualifizierenden Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Berufsausbildung an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsfachschule oder eine abgeschlossene Ausbildung im einfachen oder mittleren Dienst der öffentlichen Verwaltung.
  2. Sie haben anschließend eine mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit ausgeübt (bei Anmeldung zum Studium genügen 3 Jahre).
  3. Und Sie haben Ihre Ausbildung durch qualifizierte Weiterbildung erweitert und vertieft. Als Weiterbildung kann – neben Fernlehrgängen, beruflichen Fortbildungen und Kursen an Volkshochschulen und anderen Bildungseinrichtungen – auch das Studium an der Wilhelm Büchner Hochschule anerkannt werden.

Vereinfachter Hochschulzugang für Meister und staatlich geprüfte Techniker

Aufgrund einer Novellierung der hessischen Gesetzgebung erhalten jetzt Meister die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung für ein Studium an Hessens Hochschulen.

Für staatlich geprüfte Techniker gilt dasselbe, sofern eine mindestens vierjährige hauptberufliche Tätigkeit nachgewiesen wird. Die Zugangsmöglichkeiten zum Studium sind darüber hinaus für weitere Bewerbergruppen (z. B. mit Fachschulabschluss) vereinfacht worden – sprechen Sie uns einfach individuell an. Wir geben Ihnen gern Auskunft zu Ihrer konkreten Zulassungssituation.

Zulassung Master

Zugelassen werden Absolventen und Absolventinnen einer mindestens 6-semestrigen akademischen Ausbildung im Bereich der Informatik bzw. der Ingenieur-/Naturwissenschaften, wenn das Gesamtprädikat mit guter Benotung nachgewiesen wird.

Prüfungsleistungen, die in einem 7-semestrigen Bachelor-Studiengang erbracht worden sind, können bis zu einem Umfang von maximal 30 Credits angerechnet werden, soweit sie gleichwertig sind. Die Entscheidung über Zulassung und Anrechnung trifft der Prüfungsausschuss. Für diesen Studiengang werden Englischkenntnisse vorausgesetzt.

Zugang für ausländische Studienbewerber

Haben Sie eine ausländische Hochschulzugangsberechtigung, dann müssen Sie über gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift verfügen. Im Ausland erworbene Bildungsabschlüsse werden auf Anerkennung der Gleichwertigkeit zu den deutschen Abschlüssen geprüft. Infos hierzu erhalten Sie bei der Studienberatung.

Zugang für Bewerber mit Vorleistungen

Es ist grundsätzlich möglich, Ihre Vorleistungen aus einem früheren Studium anzurechnen. Gerne beraten wir Sie individuell – sprechen Sie uns an.

Studien-Beratungsservice

Wenn Sie hinsichtlich Ihrer Zulassungsmöglichkeiten Fragen haben, sprechen Sie uns einfach an. Unsere Studienberatung informiert Sie gern über alle Möglichkeiten der Zulassung zum Studium ohne FH-Reife und den vereinfachten Hochschulzugang. Auch Fragen zur Anrechnung von Vorleistungen beantworten wir gern. Rufen Sie uns an! Tel.: 06157 806-404

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Wilhelm Büchner Hochschule